Gräber in der Rehunger Kirche

Auch in Rehungen war die Kirche eine Gründung des Gutsherren, der ihre Benutzung den zum Gute gehörenden Leuten gestattete. Fast die ganze Rehunger Flur gehörte dem Gutsherren. Die Bewohner waren Dienstleute des Gutes.

Der Herr konnte mit dem Kirchengebäude nach Belieben schalten und walten.
Die Anstellung und Abberufung von Geistlichen oblag ihm.

So hatte im Jahre 1633 Otto Christoph von Worbis zum Verdruss des Hohnsteiner Superintendenten einen Pastor eingesetzt, der weder presentiert noch confirmiert war.

Aus diesem Recht der freien Stellenbesetzung entwickelte sich das Vorschlags- und Repräsentationsrecht, das wesentlichste Recht des Patrons.

Der Kirchenpatron hatte folgende Rechte:

Der Pastor hielt während des Gottesdienstes für ihn Fürbitte
Ein besonderer Platz mit eigenem Zugang zur Kirche
Eine Begräbnisstätte in der Kirche
Das Mitsprachrecht bei der Einstellung von Pastor und Lehrer

Er hatte aber auch folgende Pflichten zu erfüllen:

Das Bereitstellen von Bauholz für Reparaturen an Kirche, Pfarre und Schule.
Die Zahlung der Hälfte aller Baukosten bei der Reparatur am Kirchen -, Pfarr- und Schulgebäude. Die andere Hälfte hatte die Gemeinde zu tragen.
Später kam die Abgabe eines jährlichen Beitrages an die Kirche dazu, dafür brauchte der Patron keine Kirchensteuern zu zahlen.
Das Rehunger Patronat wurde zum ersten Mal in einer Urkunde am 3. Oktober 1655 erwähnt (Blatt 41 der Akten Nr. 54 des Pfarramtes Rehungen, wichtige Nachrichten über die damaligen Kirchen- Schul- und Pfarrangelegenheiten und das Patronat).

In den Rehunger Kirchenbüchern sind folgende Begräbnisstätten der Patronatsherren in der Rehunger Kirche aufgeführt:

1586
Ist Christoph von Worbis gestorben und in der Rehunger Kirche beigesetzt. Die Grabplatte wurde bei Bauarbeiten 1991 in der Kirche, vor dem Altar gefunden.

1673
Ist dessen Vater, der Hoch Edelgeb. und Manveste Otto Christoph von Worbis entschlafen und den 12. Febr. In der Kirche vor dem Altar neben seiner Seeligen Frau beerdigt. (KBR)

1715
Am 9. Jan. ist unser hiesiger frommer wohltätiger Gerichtsherr und Kirchenpatron, Hochwohlgeborener Leutnant Otto Christoph von Worbis zum höchsten Leid auf seine und alle hiesigen Einwohner durch seinen gar sanften und seeligen Tod von dieser Welt abgefordert und ist darauf der entseelte Körper am 20. Jan. in hiesiger Kirche beigesetzt worden, die Seele wolle Gott gnädig und barmherzig sein. (KBR)

1747
Den 13. Jan. des Morgens um ¼ nach 6 Uhr sind des hiesigen Landrats Alexander Johann Otto Friedrich von Worbis hochwohlgeboren sanft verschieden und den 19. in seine Ruhekammer gelegt worden. (KBR)

1744
Am 4. März ist unser liebe Herr Seelsorger Jacob Leppin gestorben und den 9. darauf in der Kirche beerdigt worden, durch Herrn Schilling aus Wülfingerode, der die Leichenpredigt hielt.

1766
Den 14. März ist der hiesige Kirchenpatron, Erb- und Gerichtsherr zu Rehungen, gewesener Herzogl. Braunschweig. Forstmeister Georg Wilhelm Schubert begraben worden. Er liegt in der alten Kirche vor dem Altare rechter Hand, wie man nach dem Altare zugeht, und sein Begräbnis geschah den Abend, doch so, dass es noch helle war.

Im Hause hielt ich ihm eine Rede und als er beigesetzt worden war, sang ich ein Ode (?).

1767
Am 15.Juni ist der alte Herr Ballhause zu Otterode (Utterode) mit einer Parentation vor dem Altare in der Kirche begraben.
Von Ottenrode brachten sie die Leiche gefahren bis unter den Nussbaum in Gottfried Bauerfelds Garten, sobald man hier auf dem Kirchturme die Leiche sah, sogleich wurde geläutet. Welches hernach noch 3x hintereinander geschah.
Alsdann gingen ich, der Kantor und die Schulkinder unter den Nussbaum, sangen daselbst ein Lied und brachten die Leiche auch auf den Kirchhof.

1783
ist die Tochter des Pächters Mehler gestorben. Sie war 13 Jahre und wurde in der Kirche begraben, gleich neben der Tür.

Birgit Buchholz
Ortschronistin
September 2005

Grabplatten in der Rehunger Kirche